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BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 122.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorzeitige Versetzung eines Beamten in den Ruhestand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 09.03.1982 - 4 B 28.81
- BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 122.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 122.82
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78
Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 122.82
Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]), was hier übrigens nicht ersichtlich ist. - BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 122.82
Der Beamte wird durch die Pflegerbestellung - die auf einem mit rechtsstaatlichen Garantien ausgestatteten Verfahren beruht, in dem der Beamte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) hat und in das die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Menschenwürde und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) hineinwirken und zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 29. Juni 1965 - 1 BvR 289/62 - [BVerfGE 19, 93 (96, 99) [BVerfG 29.06.1965 - 1 BvR 289/62]]) - unfähig, wirksame Verfahrens- und Prozeßhandlungen vorzunehmen, weil die Pflegerbestellung zum Verlust der Geschäfts- und Prozeßfähigkeit des Beamten für dieses Verfahren führt. - BVerwG, 13.04.1978 - II C 5.74
Fortführung eines Verwaltungsstreitverfahrens - Zwangspensionierungsbescheid - …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 122.82
Wie der beschließende Senat in Anknüpfung an die erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 5.74 - (Buchholz 237.2 § 79 LBG Berlin Nr. 2) zu der entsprechenden Berliner landesgesetzlichen Regelung ausgeführt hat, verstößt die in dieser beamtenrechtlichen Zwangs Pflegschaft liegende Beschränkung der Handlungsfreiheit des Betroffenen nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG, weil diese ein Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ist und der einzelne sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen muß, die der Gesetzgeber zur Pflege des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren zielt, vorausgesetzt daß dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt; die Pflegschaft verletzt auch nicht die rechtsstaatlichen Grundsätze des Art. 20 Abs. 3 GG.